SIGEKO-DIENSTLEISTUNGEN
SIGEKO: Fachkundige Koordination für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach der Baustellenverordnung: Ihre Pflichten als Bauherr
Die Baustellenverordnung (BaustellV) schreibt vor, dass der Bauherr für Baustellen, auf denen Mitarbeiter verschiedener Arbeitgeber tätig sind, einen oder gegebenenfalls mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) für die Planung und Ausführung des Bauvorhabens bestellen muss.
Baustellenverordnung: Maßnahmen und Dokumentation für mehr Sicherheit auf Baustellen
Je nach Umfang und Art der Arbeiten sind neben der Bestellung des SiGeKo laut BaustellV weitere Maßnahmen und Dokumente vorgeschrieben:
Umfang und Art Berücksichtigung allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung Voran-
kündigungKoor-dinator SiGe-Plan Unterlage (§ 3 Abs.2 Nr. 3) kleiner 30 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 500 Personentage Ja Nein Ja Ja Ja kleiner 30 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 500 Personentage oder gefährliche Arbeiten Ja Nein Ja Ja Ja größer 30 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 500 Personentage Ja Ja Ja Ja Ja größer 30 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 500 Personentage oder gefährliche Arbeiten Ja Ja Ja Ja Ja *Bitte beachten Sie, dass die oben stehende Tabelle nur gilt, wenn mehrere Arbeitgeber auf ein und derselben Baustelle mit Ihren Mitarbeitern tätig werden.
Unsere Rolle als SiGeKo-Berater: Maßnahmen, Dokumentation und Planungssicherheit für Ihr Bauvorhaben
Während der Planungsphase erstellen wir unter Berücksichtigung der festgelegten Vorgaben in der Baustellenverordnung die erforderlichen Planungsunterlagen.
In der Umsetzungsphase gewährleisten wir die Einhaltung der Grundsätze gemäß § 4 des Arbeitsschutzgesetzes sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber. Wir führen regelmäßige Begehungen auf den Baustellen durch und prüfen die sicherheitstechnischen Einrichtungen. Etwaige Mängel werden protokolliert und ihre Beseitigung wird überwacht.
Den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellen wir mit einer professionellen Software und passen diesen während der Ausführungsphase den tatsächlichen Gegebenheiten an.
Warum ein externer SiGeKo eine wertvolle Investition ist
Die Beauftragung eines externen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) bietet für Bauherren zahlreiche Vorteile: Neben der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes trägt der SiGeKo dazu bei, Arbeitsunfälle zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen zu verhindern. Zudem erhöht die professionelle Sicherheitskoordination die Effizienz auf der Baustelle und sorgt dafür, dass Bauprojekte reibungslos und ohne Verzögerungen ablaufen können.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie wir Sie bei der Sicherheitskoordination Ihres Bauvorhabens unterstützen können, treten Sie mit uns in Kontakt.
Sie erreichen uns unter:
Erfahren Sie mehr darüber, wie unsere SIGEKO-Dienstleistungen Ihr Unternehmen dabei unterstützen können, eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen und gesetzliche Anforderungen effektiv umzusetzen.
01
CE-Kennzeichnung / Beratung
02
ARBEITSSCHUTZ
03
BRANDSCHUTZ
05
DGUV-PRÜFUNGEN
Häufig gestellte Fragen
Haben Sie weitere Fragen zum
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination? Kontaktieren Sie uns gerne!
Was bedeutet SIGEKO und welche Aufgaben umfassen SIGEKO-Dienstleistungen?
SIGEKO steht für “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination”. SIGEKO-Dienstleistungen umfassen:
- Koordination von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Baustellen
- Erstellung und Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
- Koordinierung der Tätigkeiten verschiedener Unternehmen auf der Baustelle
- Beratung des Bauherrn in Fragen der Arbeitssicherheit
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Organisation von Sicherheitsbesprechungen
- Kontrolle der Umsetzung von Schutzmaßnahmen
- Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen und Vorfällen
Der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) ist für die Durchführung dieser Aufgaben verantwortlich.
Wann ist der Einsatz eines SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators) erforderlich?
Der Einsatz eines SiGeKo ist erforderlich:
- Bei Baustellen mit voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstagen und mehr als 20 gleichzeitig tätigen Beschäftigten
- Bei Baustellen mit einem Umfang von mehr als 500 Personentagen
- Wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der Baustellenverordnung durchgeführt werden
- Wenn der Bauherr nicht selbst über die erforderliche Fachkunde verfügt
- Bei komplexen Bauvorhaben mit mehreren beteiligten Unternehmen
- Wenn es die Baustellenverordnung (BaustellV) vorschreibt
Auch bei kleineren Projekten kann die Beauftragung eines SiGeKo sinnvoll sein, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Welche Qualifikationen muss ein SIGEKO-Dienstleister vorweisen?
Ein SIGEKO-Dienstleister sollte folgende Qualifikationen vorweisen:
- Abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen, Architektur oder einem verwandten technischen Fach
- Oder eine Meisterqualifikation im Bauhandwerk
- Mehrjährige Berufserfahrung im Bauwesen
- Zusatzqualifikation als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
- Kenntnisse in relevanten Rechtsvorschriften (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung)
- Erfahrung in der Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
- Fähigkeit zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Kommunikations- und Führungskompetenz
- Regelmäßige Fortbildungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Art des Projekts variieren.
Wie unterstützt ein SIGEKO-Dienstleister bei der Umsetzung der Baustellenverordnung?
Ein SIGEKO-Dienstleister unterstützt bei der Umsetzung der Baustellenverordnung durch:
- Erstellung und Pflege des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Koordinierung der Arbeiten verschiedener Unternehmen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
- Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften auf der Baustelle
- Organisation und Durchführung von Sicherheitsbesprechungen
- Beratung des Bauherrn bei der Auswahl geeigneter Unternehmen
- Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen an den Baufortschritt
- Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
- Kontrolle der Zugangsbeschränkungen zur Baustelle
- Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Vorgänge und Maßnahmen
Durch diese Tätigkeiten stellt der SIGEKO-Dienstleister sicher, dass die Anforderungen der Baustellenverordnung erfüllt werden und ein hohes Maß an Arbeitssicherheit gewährleistet ist.
Welche Vorteile bietet die Beauftragung externer SIGEKO-Dienstleistungen für Bauherren?
Die Beauftragung externer SIGEKO-Dienstleistungen bietet Bauherren folgende Vorteile:
- Professionelle Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
- Reduzierung von Haftungsrisiken für den Bauherrn
- Zugang zu spezialisiertem Fachwissen und aktuellen Kenntnissen
- Unabhängige und objektive Beurteilung der Sicherheitssituation
- Entlastung des Bauherrn von komplexen Sicherheitsaufgaben
- Potenzielle Kostenersparnis durch Vermeidung von Unfällen und Bauverzögerungen
- Verbesserung der Arbeitsabläufe und Effizienz auf der Baustelle
- Professionelles Konfliktmanagement zwischen verschiedenen Gewerken
- Erhöhung der Qualität und Sicherheit des Bauprojekts
- Positive Außenwirkung durch Demonstration von Verantwortungsbewusstsein
Externe SIGEKO-Dienstleister bringen oft branchenübergreifende Erfahrungen ein, die zu innovativen Lösungsansätzen führen können.