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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination? Kontaktieren Sie uns gerne!

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SIGEKO steht für “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination”. SIGEKO-Dienstleistungen umfassen:

  • Koordination von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Baustellen
  • Erstellung und Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
  • Koordinierung der Tätigkeiten verschiedener Unternehmen auf der Baustelle
  • Beratung des Bauherrn in Fragen der Arbeitssicherheit
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Organisation von Sicherheitsbesprechungen
  • Kontrolle der Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen und Vorfällen

 Der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) ist für die Durchführung dieser Aufgaben verantwortlich.

Der Einsatz eines SiGeKo ist erforderlich:

  •  Bei Baustellen mit voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstagen und mehr als 20 gleichzeitig tätigen Beschäftigten
  • Bei Baustellen mit einem Umfang von mehr als 500 Personentagen
  • Wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der Baustellenverordnung durchgeführt werden
  • Wenn der Bauherr nicht selbst über die erforderliche Fachkunde verfügt
  • Bei komplexen Bauvorhaben mit mehreren beteiligten Unternehmen
  • Wenn es die Baustellenverordnung (BaustellV) vorschreibt

Auch bei kleineren Projekten kann die Beauftragung eines SiGeKo sinnvoll sein, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Ein SIGEKO-Dienstleister sollte folgende Qualifikationen vorweisen:

  •  Abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen, Architektur oder einem verwandten technischen Fach
  • Oder eine Meisterqualifikation im Bauhandwerk
  • Mehrjährige Berufserfahrung im Bauwesen
  • Zusatzqualifikation als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
  • Kenntnisse in relevanten Rechtsvorschriften (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung)
  • Erfahrung in der Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
  • Fähigkeit zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Kommunikations- und Führungskompetenz
  • Regelmäßige Fortbildungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Art des Projekts variieren.

Ein SIGEKO-Dienstleister unterstützt bei der Umsetzung der Baustellenverordnung durch:

  • Erstellung und Pflege des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Koordinierung der Arbeiten verschiedener Unternehmen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
  • Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften auf der Baustelle
  • Organisation und Durchführung von Sicherheitsbesprechungen
  • Beratung des Bauherrn bei der Auswahl geeigneter Unternehmen
  • Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen an den Baufortschritt
  • Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
  • Kontrolle der Zugangsbeschränkungen zur Baustelle
  • Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Vorgänge und Maßnahmen

 Durch diese Tätigkeiten stellt der SIGEKO-Dienstleister sicher, dass die Anforderungen der Baustellenverordnung erfüllt werden und ein hohes Maß an Arbeitssicherheit gewährleistet ist.

Die Beauftragung externer SIGEKO-Dienstleistungen bietet Bauherren folgende Vorteile:

  •  Professionelle Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
  • Reduzierung von Haftungsrisiken für den Bauherrn
  • Zugang zu spezialisiertem Fachwissen und aktuellen Kenntnissen
  • Unabhängige und objektive Beurteilung der Sicherheitssituation
  • Entlastung des Bauherrn von komplexen Sicherheitsaufgaben
  • Potenzielle Kostenersparnis durch Vermeidung von Unfällen und Bauverzögerungen
  • Verbesserung der Arbeitsabläufe und Effizienz auf der Baustelle
  • Professionelles Konfliktmanagement zwischen verschiedenen Gewerken
  • Erhöhung der Qualität und Sicherheit des Bauprojekts
  • Positive Außenwirkung durch Demonstration von Verantwortungsbewusstsein

Externe SIGEKO-Dienstleister bringen oft branchenübergreifende Erfahrungen ein, die zu innovativen Lösungsansätzen führen können.